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Test: Soll den Vater identifizieren. |
Das Landgericht Stuttgart gab ihr Recht. Der Anbieter muss nun die Namen, Anschriften und E-Mail-Adressen der in Frage kommenden Männer herausgeben.
Auf welcher Webseite sich die Frau angeboten hatte - dazu wollte sich ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage nicht äußern.
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